Beschuldigte von Verkehrsstraftaten müssen mit Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverboten, Punkten in Flensburg und in Einzelfällen auch mit Freiheitsstrafen rechnen. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht optimal durchzusetzen.
Der Ablauf
Sie können Beschuldigt.de nutzen, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird und Sie z.B.
- eine polizeiliche Vorladung zu einer Vernehmung
- ein polizeilicher Äußerungsbogen mit der Aufforderung eine schriftliche Äußerung abzugeben
- ein Schreiben der Staatsanwaltschaft
- einen Strafbefehl des Amtsgerichts
- eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft über das Amtsgericht
- die Ladung zu einer Hauptverhandlung / Gerichtsverhandlung
- ein gerichtlicher Beschluss, mit dem Ihnen z.B. die Fahrerlaubnis entzogen werden soll
erhalten haben.
Unterlagen einreichen
Melden Sie sich unverbindlich bei Beschuldigt.de an und reichen Sie Ihre erhaltenen Unterlagen einfach online ein.
Kostenloses Beratungsgespräch
Nachdem Sie die Unterlagen bei uns eingereicht haben, werden unsere Partneranwälte Sie anrufen um in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu erörtern.
Sie entscheiden dann, ob Sie die Partneranwälte mit der Vertretung beauftragen. Über die dann entstehenden Kosten werden Sie umfassend aufgeklärt.
Bitte werden Sie nicht schon vorher von sich aus tätig. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht auf.
Interessen durchsetzen
Nach Ihrer Beauftragung werden die Partneranwälte für Sie aktiv und beantragen umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall. So ist es möglich, den konkreten Vorwurf, Beweise wie Zeugenaussagen, Fotos, Videos, Aufzeichnungen und in der Akte befindliche Unterlagen zu prüfen und dann nach erneuter Rücksprache mit Ihnen eine optimale Verteidigung zu garantieren.
Abhängig davon, wie gravierend der Vorwurf ist und wie sich die Beweislage darstellt, streben die Partneranwälte die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren, einen Freispruch vor dem Amtsgericht oder zumindest eine Reduzierung der Geldstrafe (im Einzelfall Freiheitsstrafe) an. Häufig ist das Ziel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder eine Reduzierung des Fahrverbotes zu erreichen.
Ich benötige weitere Informationen
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