Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

Was versteht man unter Missbrauch von Wegstreckenzählern?

Hierbei modifizieren Berufskraftfahrer den Zählerstand von Wegstreckenzählern, um einen geringeren Kilometerstand zwecks Unterwanderung der einzuhaltenden Ruhepausen vorzutäuschen. Auch unseriöse Gebrauchtwagenverkäufer nutzen diese Methode, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.

Was ist eine Manipulation von Geschwindigkeitsbegrenzern?

Wer einen vorgeschriebenen Tempobegrenzer manipuliert, will auf diese Weise die daran geknüpfte Höchstgeschwindigkeit für sein Fahrzeug außer Kraft setzen.

Wie werden die Verstöße bestraft?

Die Manipulation von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern ist eine Verkehrsstraftat und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Wer die dafür notwendige Software entwickelt oder verbreitet, kann sogar zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt werden.

Manipulation von Fahrtenschreibern und Tempolimits

Gesteigerte Erwartungen an Lieferzeiten und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen: Lkw-Fahrer stehen mehr denn je unter Druck, ihre Ladung schnell von A nach B zu bringen. Dennoch müssen sie sich an spezielle Tempolimits sowie Lenk- und Ruhezeiten halten. Deren Einhaltung wird durch den Fahrtenschreiber überwacht. Um trotz aller Widrigkeiten pünktlich ans Ziel zu kommen, hat die Manipulation der Geräte Schule gemacht. Doch der Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern kann als Verkehrsstraftat folgenschwere Konsequenzen haben.

Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

Miguel Perfectti / shutterstock.com

Wegstreckenzähler austricksen

Damit Lkw- und Busfahrer ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einlegen, müssen sie im Fahrzeug einen Wegstreckenzähler mitführen. Dieser erfasst die zurückgelegte Strecke des Lastkraftwagens, damit zum Beispiel die Polizei in einer Verkehrskontrolle anhand des Kilometerstandes überprüfen kann, wie lang der Fahrer unterwegs ist und ob er die Pausenzeiten eingehalten hat.

Mittels Manipulation des Zählerstandes können ein niedrigerer Kilometerstand und angebliche Pausenzeiten vorgetäuscht werden, um so mehr Strecke in kürzerer Zeit zu absolvieren.

Schneller als die Polizei erlaubt

  • 57c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt zudem, dass Fahrzeuge wie Lkw, Omnibusse und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein müssen. Auf diese Weise soll die Höchstgeschwindigkeit schwerer Kraftfahrzeuge zwecks Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr begrenzt werden.

Beim unerlaubten Ändern der Daten eines Geschwindigkeitsbegrenzers durch dessen Stilllegung oder den Einsatz von sogenannter „Verfälschungssoftware“ wird das tatsächlich gefahrene Tempo verschleiert. Sowohl die Verfälschung des Fahrtenschreibers als auch des Geschwindigkeitsbegrenzers kann aufgrund eines übermüdeten Fahrers beziehungsweise eines mit zu hohem Tempo gelenkten Lkw das Unfallrisiko drastisch erhöhen.

Strafbare Modifikation

Laut des im Jahre 2005 eingeführten § 22b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) droht daher demjenigen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, der „die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst“.

Gleiches gilt für das Manipulieren eines Geschwindigkeitsbegrenzers. Zudem können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Folge sein. Darüber hinaus werden die betroffenen Wegstreckenzähler und Geschwindigkeitsbegrenzer samt Fälschungssoftware von der Polizei beschlagnahmt.

Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung ist allerdings ein vorsätzliches Handeln. Werden die Daten etwa infolge eines Werkstattbesuches nachweisbar versehentlich verändert, kann das dem Fahrer später nicht zur Last gelegt werden.

Softwareentwickler mit krimineller Energie

Zudem greifen § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches (StGB), wenn die in § 22b StVG genannten Straftaten mittels Herstellung oder Verbreitung einer entsprechenden Software vorbereitet werden. In diesem Fall kann eine Geldstrafe oder Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt und unter Umständen zusätzlich wegen Urkundenfälschung und Betrug ermittelt werden.

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Auch die Manipulation eines Tachometers kann strafbar sein. So etwa beim Verkauf eines Gebrauchtwagens. Wird dieser durch Änderungen des Kilometerstandes mit einer niedrigeren Laufzeit versehen, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, handelt der Verkäufer illegal. Dieser kann, ganz gleich, ob gewerblich oder privat, zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden.

Nach auf Polizeiberichten basierenden Informationen des ADAC wird in Deutschland statistisch gesehen an jedem dritten verkauften Gebrauchtwagen der Tachowert verfälscht. Der jährliche Gesamtschaden wird auf rund sechs Milliarden Euro geschätzt.

Das könnte dich auch interessieren: