Durchführung und Teilnahme an verbotenen Straßenrennen
Für Außenstehende unverständlich, für die involvierten Fahrer der absolute Kick. Die Rede ist von illegalen Autorennen, die nicht nur für die Teilnehmer eine Gefahr für Leib und Leben sind. So gibt es in Deutschland regelmäßig verbotene Geschwindigkeitsrennen, die zu Unfällen mit Todesfolge führen. Da wundert es nicht, dass ein solcher Speed-Contest im öffentlichen Straßenverkehr verboten ist und vom Gesetzgeber mit aller Härte geahndet wird.

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Was das Strafgesetzbuch zu Hobby-Rennfahrern sagt
Wer illegale Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder an ihnen teilnimmt, macht sich gemäß § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Demzufolge ist auch ein Veranstalter haftbar, selbst wenn er gar nicht hinter dem Steuer gesessen hat.
Das gilt ebenso für einen Autofahrer, der zwar nicht mit anderen um die Wette fährt, dafür aber auf eigene Faust gegen die Uhr, da er sich laut StGB „grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.“
Bei Personenschaden droht der Knast
Auch eine bewusst provozierte Verfolgungsjagd mit der Polizei oder sogenannte Drift-Wettbewerbe, bei denen waghalsige Fahrmanöver vollzogen werden, gehören zu den „Spielarten“ der Raser-Szene. Da es sich in allen Varianten um eine Verkehrsstraftat handelt, müssen die Täter mit hohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen.
Bei Gefährdung erhöht sich die mögliche Freiheitsstrafe auf fünf Jahre. Kommen Menschen zu Schaden, kann der Täter sogar zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Punkte in Flensburg können obendrein verhängt werden.
Ein Richter kann außerdem verfügen, die am Straßenrennen beteiligten Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Das gilt auch für das Mobiltelefon des Täters, da es unter Umständen ein wichtiges Beweismittel ist, wenn sich die von der Polizei erwischten Teilnehmer in einer Chatgruppe zu dem Rennen verabredet hatten.
Weitere Verkehrsstraftaten inklusive
Darüber hinaus kann ein Rennteilnehmer wegen weiterer Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Bremst er anderer Verkehrsteilnehmer aus, fährt zu dicht auf und betätigt die Lichthupe, erfüllt das laut § 240 StGB den Straftatbestand der Nötigung. Auch hier droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Gleiches gilt für die Unfallflucht, also das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle, wenn es infolge des Kraftfahrzeugrennens zu einem Crash gekommen ist.
Wie verhält man sich als Zeuge?
Wer zwischen die Fronten eines illegalen Autorennens geraten ist, sollte sich möglichst ruhig verhalten und auf ausreichend Abstand zu den Rasern gehen. Auch muss man darauf vorbereitet sein, aufgrund der gefährlichen Verkehrslage im Zweifel bremsen oder ausweichen zu müssen. Wenn es die Situation hergibt, kann mittels Warnblinkanlage der nachfolgende Verkehr auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. In jedem Fall sollten Zeugen oder Geschädigte die Polizei informieren.
Prävention von illegalen Fahrzeugrennen
An bekannten Rennstrecken gibt es inzwischen vermehrte Polizeipräsenz, um abzuschrecken und verdächtige Fahrzeuge zu kontrollieren. Stark getunte Autos können so auch schon im Vorfeld aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch Aufklärungskampagnen haben sich als sinnvolle Maßnahme erwiesen. Auf diese Weise will man die Klientel – also insbesondere junge männliche Fahrer – für die Gefahren und Konsequenzen von Autorennen sensibilisieren.
So hat etwa die Stadt Köln bereits im Jahr 2015 eine „Null Toleranz für Raser“-Kampagne ins Leben gerufen. Im Zuge dessen wurde auf bestimmten Straßenabschnitten vermehrt geblitzt. Zudem sollten Videospots mit bekannten YouTubern sowie eine flächendeckende Plakatierung mit dem Hinweis, Raser und Rennteilnehmer bei der Polizei zu melden, auf das Problem aufmerksam machen.