Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr

das Wichtigste zuerst
  • Tatbestand: Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung liegt vor, wenn Verkehrsregeln missachtet und dadurch Menschen verletzt oder getötet werden.
  • Strafen: Gemäß § 229 StGB sind für fahrlässige Körperverletzung bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe vorgesehen. Bei fahrlässiger Tötung kann die Haftstrafe laut § 222 StGB auf bis zu fünf Jahre ansteigen. Zudem drohen Fahrverbot, Führerscheinentzug und Punkte.
  • Strafzumessung: Vorstrafen belasten den Täter zusätzlich. Mildernd wirken ein Mitverschulden des Opfers, Reue und aktive Schadenregulierung. Bei Jugendlichen sind Bewährungsstrafen wahrscheinlicher.
  • Versicherung: Die Kfz-Haftpflicht kommt für Personenschäden bei einfacher Fahrlässigkeit auf. Bei grober Fahrlässigkeit drohen Kürzungen.

Tatbestand und typische Ursachen

Wer im Straßenverkehr Regeln missachtet und dadurch Menschen verletzt oder gar tötet, muss mit empfindlichen strafrechtlichen Folgen rechnen. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Von Vorsatz wird beim Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung demnach nicht ausgegangen, sondern davon, dass der jeweilige Unfall bei Beachtung der Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre. Typische Fälle sind überhöhte Geschwindigkeit, Rotlicht-, Überhol- und Vorfahrtsverstöße, Ablenkung durch das Smartphone, Alkohol- oder Drogenfahrten sowie Fahren trotz Übermüdung.

Fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr

Halfpoint / shutterstock.com

Strafen und Nebenfolgen

Bei fahrlässiger Körperverletzung drohen gemäß § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, für die fahrlässige Tötung sind nach § 222 StGB bis zu fünf Jahre Gefängnis vorgesehen. In beiden Fällen kann anstelle von Haft- oder Bewährungsstrafen auch eine Geldstrafe verhängt werden. Hinzu kommen verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Häufig steht die Fahrlässigkeit in Tateinheit mit einer weiteren Verkehrsstraftat und wird zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt.

Entscheidungsspielraum bei der Strafzumessung

Im Urteil berücksichtigt das Gericht unter anderem Vorstrafen, Verkehrsdelikte in der Vergangenheit, die Mitwirkung an der Schadensregulierung und ein mögliches Mitverschulden der verletzten Person. Auch das Zeigen von Reue und eine aufrichtige Entschuldigung an das Opfer können strafmildernd wirken.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Jugendliche Verkehrsteilnehmer dürfen auf mildere Urteile hoffen, da unter Umständen von Unerfahrenheit oder mangelnder Reife ausgegangen werden kann. Zudem geht das Jugendstrafrecht mit der Zielsetzung einher, nicht nur zu bestrafen, sondern auch pädagogisch auf die Täter einzuwirken. Daher kommt es im Gegensatz zu vergleichbaren Fällen im Erwachsenenstrafrecht häufiger zu Bewährungsstrafen. Auch das Ableisten von Sozialstunden ist als Sanktionsmittel denkbar.

Versicherung und Schmerzensgeld

Zivilrechtlich haben Geschädigte Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers übernimmt bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich Personenschäden sowie Folgekosten wie den Verdienstausfall oder die Reha des Betroffenen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand einer entsprechenden Tabelle vom Gericht festgelegt. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherer jedoch die Leistungen kürzen.

Maßgeblich ist die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit anhand des Einzelfalls und der Gesamtschau aller Umstände. Eine einfache Fahrlässigkeit ist zum Beispiel gegeben, wenn der Fahrer gar nicht gemerkt hat, dass die Ampel auf Rot gestellt war und infolgedessen mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Wer sich hingegen betrunken hinter das Steuer setzt und einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig.

Stand: 16.12.2025
Quellen:
§ 229 StGB
§ 222 StGB

Das könnte dich auch interessieren: