Stand: 27. März 2025
§ 1 Leistungsbeschreibung
1.1 Die CODUKA GmbH, im weiteren CODUKA genannt, ist ein Prozessfinanzierungsunternehmen und Betreiberin des Portals Beschuldigt.de. Die CODUKA übernimmt für Sie (nachfolgend auch “Betroffener” genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) folgende Leistungen:
1.2 Die Leistungen der CODUKA beziehen sich auf Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht. Durch ihre Prozessfinanzierungsleistungen unterstützt die CODUKA Betroffene im Rahmen von Strafverfahren.
1.3 Für Betroffene finanziert die CODUKA gemäß Ziffer 7. dieser AGB die Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Rahmen der Strafverfahren.
1.4 Ergänzend beinhaltet die Dienstleistung der CODUKA u.a. folgende Maßnahmen:
- Aktualisierung (soweit erforderlich und möglich) der Unterlagen und Informationen des Betroffenen und Übermittlung derselben an die Partnerkanzlei;
- Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal Beschuldigt.de für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen der Partnerkanzlei und dem Betroffenen.
§ 2 Anmeldung bei Beschuldigt.de
2.1 Mit der Online-Anmeldung bei Beschuldigt.de geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Finanzierung der Erstberatung in einem Strafverfahren ab. Die von der CODUKA versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Die CODUKA nimmt den Auftrag durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail an. Die CODUKA behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel werden Angebote abgelehnt, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht werden oder wenn es sich nicht um einen der von der CODUKA typischerweise übernommenen Sachverhalte handelt.
2.2 Die Anmeldung bei Beschuldigt.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande. Erfährt die CODUKA während der laufenden Tätigkeit von der Minderjährigkeit, ist die CODUKA berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Genehmigung sofort einzustellen.
2.3 Sie sind verpflichtet, die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern, sind Sie verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an kontakt@coduka.de unter Angabe der Fallnummer mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Rechtsschutzversicherung.
§ 3 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der CODUKA (CODUKA GmbH, Edisonstr. 63, 12459 Berlin, Fax: 0800 / 101 095 847 (kostenlos), E-Mail: kontakt@coduka.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann die CODUKA nach dem Gesetz (§ 357 Abs. 8 BGB) einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen. Darauf verzichtet die CODUKA GmbH. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt eine Zahlung an die CODUKA leisten. Auch dann nicht, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Da Sie zu keinem Zeitpunkt etwas an die CODUKA zahlen müssen, muss die CODUKA Ihnen im Falle eines Widerrufs auch keine Zahlungen erstatten.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an die CODUKA.)
An
- CODUKA GmbH, Edisonstr. 63, 12459 Berlin, Deutschland
- FAX: 0800 - 101 095 847 (kostenlos)
- E-mail: kontakt@coduka.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 4 Erstberatung; Partnerkanzleien; Anwaltsvertrag
4.1 Für Sie ist es wichtig, zu wissen, welche Aussichten auf Erfolg in der Angelegenheit bestehen. Im Rahmen einer Prozessfinanzierung arbeitet die CODUKA dafür mit unterschiedlichen, auf Strafverkehrsrecht spezialisierten Kanzleien (nachfolgend “Partnerkanzleien” genannt) zusammen.
4.2 Nach der anwaltlichen Erstberatung erteilen Sie einer der Partnerkanzleien, welche zur Bearbeitung Ihres Falles das Portal Beschuldigt.de benutzt, eine Vollmacht. Übernimmt die Partnerkanzlei Ihren Fall, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei betreut alsdann Ihr Strafverfahren. Alle mit der anwaltlichen Beauftragung entstehenden Kosten werden nicht durch die CODUKA übernommen.
4.3 Der CODUKA gestatten Sie, der Partnerkanzlei Zugriff zu Ihren Daten zu gewähren. Die Regelung zur Übernahme der Kosten der Partnerkanzlei finden Sie in Ziffer 7. dieser AGB.
4.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheiden Sie in Absprache mit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei. Dabei können Sie sich auch gegen die Empfehlung der Partnerkanzlei entscheiden oder andere Anwälte beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass die CODUKA die Prozessfinanzierung nur für die Erstberatung durch eine Partnerkanzlei gewährt und die CODUKA die Prozessfinanzierung nicht gekündigt hat (Ziffer 8.). Entscheiden Sie sich gegen die weitere Vertretung durch eine Partnerkanzlei, endet das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der CODUKA. Die CODUKA ist dann zu keinen weiteren Leistungen Ihnen gegenüber verpflichtet. Die von der CODUKA bis dahin für Sie erbrachten Leistungen sind für Sie kostenlos.
§ 5 Verpflichtungen des Kunden
5.1. Um Ihre Interessen möglichst gut wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Partnerkanzlei umfassend über den Sachverhalt informiert wird. Sie sind daher verpflichtet, die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei bei der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu informieren. Insbesondere sind Sie verpflichtet, der Partnerkanzlei die zur Bearbeitung Ihres Falls erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, vorhandene Bescheide, sämtliche Korrespondenz mit den Behörden, Angaben zur Rechtsschutzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Erkennen Sie im weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass die von Ihnen übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, sind Sie verpflichtet, die Partnerkanzlei und die CODUKA unverzüglich per E-Mail an kontakt@beschuldigt.de zu informieren und die Informationen zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.
5.2 Nachdem Sie der Partnerkanzlei Vollmacht erteilt haben, sind Sie verpflichtet sämtliche direkte Verhandlung/Korrespondenz mit den Behörden zu unterlassen. Insbesondere sind keine Zahlungen, ohne vorherige Rücksprache mit der Partnerkanzlei, zu leisten. Sie sind ferner verpflichtet, die Partnerkanzlei unverzüglich per E-Mail an kontakt@beschuldigt.de zu informieren, wenn Sie Post seitens der Behörden erhalten haben oder diese mit Ihnen in Verbindung tretten.
5.3 Sie verpflichten sich während der Tätigkeit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei in derselben Strafangelegenheit durch keine weitere Stelle (z.B. einen anderen Anwalt) gegenüber der Behörde vertreten zu lassen und auch selber keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten.
§ 6 Kosten für Leistungen der CODUKA
Die Leistungen der CODUKA sind für Sie kostenfrei, insbesondere müssen Sie an die CODUKA keine Provision o.ä. zahlen. Auch dann nicht, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird.
§ 7 Kosten der Partnerkanzlei / Kosten eines Rechtsstreits
Die CODUKA übernimmt für Sie die Prozessfinanzierung, indem die CODUKA Sie von etwaigen Kostenansprüchen freistellt, die gegen Sie als Betroffenen geltend gemacht werden. Das betrifft die Kosten der anwaltichen Erstberatung durch die Partnerkanzlei.
Beauftragen Sie die Partnerkanzlei mit der anwaltlichen Vertretung in ihrem Strafverfahren, erfolgt dies ohne Kostenfreistellungszusage der CODUKA. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung der Partneranwälte werden durch die CODUKA nicht übernommen, z.B. die Kosten des eigenen Anwalts, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Gutachterkosten (nachfolgend “Kostenfreistellungszusage”).
Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere ein ggf. zu zahlende Geldstrafe sowie Gebühren und Auslagen der Behörden, werden ebenfalls nicht übernommen.
§ 8 Dauer des Auftrags / Kündigung
8.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn das Strafverfahren beendet ist, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde oder die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei nach pflichtgemäßem Ermessen die anwaltliche Vertretung einstellt.
8.2 Der CODUKA steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass Ihre tatsächlichen Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zum Vorfall; unvollständige Übermittlung von Dokumenten).
8.3 Der CODUKA steht ferner ein Kündigungsrecht zu, wenn Sie gegen das Starfverfahren auf einem anderen Weg vorgehen (z.B. mit Hilfe eines anderen Prozessfinanzierers oder mit Anwälten, die keine Anwälte einer Partnerkanzlei sind).
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite Beschuldigt.de sowie bei Abschluss und im Rahmen der Durchführung des Prozessfinanzierungsvertrages finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schriftform und anwendbares Recht
10.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
10.2 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
§ 11 Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
11.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.
11.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Die CODUKA wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.