Häufige Fragen & Antworten

Auch Fragen kostet nichts. Kontaktieren Sie den Kundenservice, falls Ihre Frage nicht beantwortet wird.

Inhalt

Beschuldigt.de hilft Ihnen sich gegen drohende Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Punkte in Flensburg und Freiheitsstrafen zu wehren. Erfahrene Partneranwälte setzen Ihre Interessen in Strafverfahren durch.

Allgemeines

Beschuldigt.de hilft, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird.

Folgende Vorwürfe können Sie bei Beschuldigt.de einreichen:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Ihnen wird vorgworfen, sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt zu haben.

Fahrlässige Körperverletzung - Ihnen wird vorgeworfen, eine andere Person körperlich verletzt oder sie in ihrer Gesundheit geschädigt zu haben.

Fahrlässige Tötung - Ihnen wird vorgeworfen, durch Unachtsamkeit bzw. leichtsinniges Verhalten den Tod eines anderen verschuldet zu haben.

Trunkenheit im Verkehr - Ihnen wird vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug geführt zu haben.

Fahren unter Drogeneinfluss - Ihnen wird vorgeworfen, unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis - Ihnen wird vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug geführt, ohne eine dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu haben.

Gefährdung des Straßenverkehrs - Ihnen wird vorgeworfen, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert gefährdet haben.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Ihnen wird vorgeworfen, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei geistigen oder körperliche Mängeln ein Fahrzeug geführt zu haben und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert gefährdet haben.

Illegale Kraftfahrzeugrennen - Ihnen wird vorgeworfen, ein sogenanntes „illegales Kraftfahrzeugrennen“ ausgerichtet oder daran teilgenommen zu haben oder grundlos "gerasst" zu sein.

Beleidigung im Straßenverkehr - Ihnen wird vorgeworfen, durch z.B. Zeigen eines Mittelfingers, unangemessene Wortwahl oder abfällige oder obszöne Gesten eine andere Person beleidigt zu haben.

Nötigung im Straßenverkehr - Ihnen wird vorgeworfen, durch z.B. Drängeln, Ausbremsen, Hupen oder Blenden eine andere Person genötigt zu haben.

Kennzeichenmissbrauch - Ihnen wird vorgeworfen, ein Kennzeichen am Fahrzeug manipuliert oder getauscht zu haben oder mit einem falschen Kennzeichen gefahren zu sein.

Unterlassene Hilfeleistung - Ihnen wird vorgeworfen, in einer Notlage, in der eine erhebliche Gefährdung für eine Person oder eine Sache von bedeutendem Wert bestand, nicht Hilfe geleistet zu haben.

Fahren ohne Versicherungsschutz - Ihnen wird vorgeworfen, ein Fahrzeug ohne gültige Haftplichtversicherung geführt zu haben.

Wenn Sie unsicher sind ob Beschuldigt.de Ihren Fall übernimmt, melden Sie sich einfach an und reichen Ihre Unterlagen ein. Beschuldigt.de meldet sich dann per E-Mail bei Ihnen, ob Ihr Fall übernommen wird.
Sie können sich bei Beschuldigt.de anmelden, wenn Ihnen eines der folgenden Schreiben vorliegt:

Polizeiliche Vorladung - Sie werden zu einer Vernehmung bei der Polizei vorgeladen.

Polizeilicher Äußerungsbogen - Sie werden aufgefordert eine schriftliche Äußerung abzugeben.

Schreiben der Staatsanwaltschaft - Die Staatsanwaltschaft hat Sie zu Ermittlungen in einem Strafverfahren gegen Sie angeschrieben.

Strafbefehl des Amtsgerichts - Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen Sie erlassen.

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft - Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Anklage gegen Sie erhoben.

Ladung zu einer Gerichtsverhandlung - Sie werden zu einem Gerichtstermin beim Amtsgericht vorgeladen.

Gerichtlicher Beschluss - Ihnen soll, gemäß Beschluss, z.B. die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wenn Sie unsicher sind ob Beschuldigt.de Ihren Fall übernimmt, melden Sie sich einfach an und reichen Ihre Unterlagen ein. Beschuldigt.de meldet sich dann per E-Mail bei Ihnen, ob Ihr Fall übernommen wird.
Alle Daten werden bei Beschduligt.de mit größter Sorgfalt behandelt. In der Datenschutzerklärung erfahren Sie welche Daten erhoben, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden.
Ihre Fall-Nummer (FC-XXX-XXX-XXX) finden Sie auf der anwaltlichen Vollmacht und in jeder von Beschuldigt.de an Sie verschickten E-Mail.
Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.

Anmeldung & Einreichung

Um Ihren Fall übernehmen zu können, werden folgende Daten benötigt:

  • Kontaktdaten: Um Sie über den aktuellen Stand Ihres Falles benachrichtigen zu können, wird eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen benötigt.
  • Personenbezogene Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (als Auftraggeber), der Partnerkanzlei und Beschuldigt.de dokumentieren zu können.
  • Rechtsschutzversicherung: Das Hinzuziehen einer Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Vorteile um gegen Ihr Strafverfahren vorzugehen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, geben Sie bitte Ihre Versicherungsdaten an.
Welche Daten von Ihnen erfasst, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.
Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung werden die Anwälte der Partnerkanzlei umfassend für Sie tätig. Anfallende Kosten müssen von Ihnen übernommen werden.
Bitte melden Sie sich einfach noch einmal mit den korrekten Daten an. Sie erhalten automatisch eine neue Fall-Nummer sowie Vollmacht.
Es kann bis zu 24 Stunden dauern. Bitte kontrollieren Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches, um auszuschließen, dass die E-Mail dort verloren geht.
Bitte kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches. Es kann passieren, dass Bestätigungs-Mails irrtümlich dort abgelegt werden. Wenn Sie auch dort keine Bestätigungs-Mail finden, war Ihre angegebene E-Mail-Adresse möglicherweise nicht korrekt.

Melden Sie sich dann bitte erneut an. Sollten Sie dann immer noch keine Bestätigungs-Mail erhalten, melden Sie das Problem bitte per E-Mail an den Kundenservice: kontakt@beschuldigt.de
Den Anwälten genügt eine Kopie, um sich bei der zuständigen Behörde sich als Ihre anwaltliche Vertrettung zu bestellen und einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Ggf. benötigen Sie die Original-Unterlagen im Laufe des Verfahrens selbst.
Ja, die wird benötigt. Beschuldigt.de führt unter einer Anmeldung immer nur einen Fall. Dementsprechend melden Sie sich bitte erneut bei Beschuldigt.de an.
Machen Sie sich keine Sorgen und leisten Sie bitte keine Zahlung. Leiten Sie bitte alle weiteren Unterlagen zu Ihrem Fall, unter Angabe Ihrer Fall-Nummer, an den Beschduldigt.de Kundenservice weiter. .

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: